Wir vertreten Bauherrn, Architekten und Ingenieure sowie Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Dabei bieten wir projektbezogene Rechtsberatung vom Stadium der Konzeptentwicklung über die Planungsphase, Vertragsgestaltung und Bauerrichtung bis hin zur Vertragsabwicklung nach Fertigstellung des Objekts und dessen Vermarktung. Wir helfen bei der Durchsetzung von Vergütungs-, Honorar- und Gewährleistungsansprüchen, bei Haftungsfragen, bei der Prüfung und Abwicklung von Nachträgen und Behinderungsfolgen.
Wir klären bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Fragen und unterstützen bei der Abwicklung von Vergabeverfahren. Wir vertreten Auftragnehmer ebenso wie Auftraggeber bei Bauprojekten jeder Größenordnung.