Fachgebiet Erbrecht und Vermögensnachfolge
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Fachgebiet Erbrecht und Vermögensnachfolge

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Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer bei der Testamentsgestaltung und der vermögensrechtlichen Nachfolgeregelung. Die Beachtung der familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte ist für uns selbstverständlich.

Eine interessengerechte Lösung erreichen wir nicht nur mit unserer juristischen Kenntnis und Erfahrung, sondern auch durch ein persönliches Verständnis und Einfühlungsvermögen in die oft emotional geprägten Belange des Mandanten.

Erb- und Pflichtteilsansprüche setzen wir für unsere Mandanten durch. Ebenso vertreten wir Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten oder in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Wie in anderen Rechtsgebieten ist eine außergerichtliche Lösung unter Zeit- und Kostengesichtspunkten auch im Erbrecht erstrebenswert. Lässt sie sich aber nicht erreichen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck auch vor den Gerichten.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Anke Busch
Rechtsanwältin

Dr. Gero Hattstein
Rechtsanwalt