Unsere Spezialisten vertreten Finanzdienstleister, Anleger und Kreditnehmer in allen Fragen des Bankenvertragsrechts, des Wertpapierhandels und des Kreditwesens. Hierzu gehört auch die Überprüfung früherer und aktueller Kreditverträge auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Gesetze und der Rechtsprechung.
Darüber hinaus sind wir beratend und gestaltend tätig in Fragen der Immobilien- und Unternehmensfinanzierung einschließlich des Leasings und Factorings.