Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete des Sozialversicherungs-, Steuer- und Dienstvertragsrechts. Wir gestalten und optimieren Anstellungs- und Aufhebungsverträge, beraten strategisch bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsänderungen und Betriebsübergängen und verhandeln Sozialpläne, Interessenausgleiche sowie Sanierungs- und Haustarifverträge. Aufgrund jahrelanger Beratungspraxis sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite verfügen wir nicht nur über eine hohe Fachkompetenz und fundierte Branchenkenntnisse, sondern auch über ein gutes Gespür für die Verhandlungssituation und die Strategien des jeweiligen Gegenübers.
Entsprechend unseres Beratungsansatzes praktikabler und ökonomischer Lösungen versuchen wir gerichtliche Auseinandersetzung sowie Einigungsstellenverfahren zu vermeiden. Da dies aber nicht immer möglich ist, zählt die bundesweite Vertretung vor allen Instanzgerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, zu unseren Kernkompetenzen.