Im familienrechtlichen Konflikt beraten wir den Mandanten umfassend. Neben dem Ehescheidungsrecht und der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen zählt daher auch die Regelung der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung oder Scheidung , Kindes- und Ehegattenunterhaltsberechnung sowie die Ausgleichung von Renten- und Versorgungsansprüchen bei einer Ehescheidung zu unserer Tätigkeit. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der grundsätzlich erstrebenswerten einvernehmlichen Regelung. Wir scheuen aber auch nicht die manchmal leider unvermeidliche streitige Auseinandersetzung.
Gerade im familienrechtlichen Bereich ist die Mediation oft eine Möglichkeit, Konflikte zu lösen. Mit ihr kann ein Ergebnis erzielt werden, das ganz auf die konkrete Situation zugeschnitten ist und von beiden Seiten akzeptiert wird. Gerade in Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die auch zukünftig – beispielsweise über gemeinsame Kinder – verbunden bleiben, können mit Hilfe eines strukturierten Mediationsverfahrens neue Lösungsmöglichkeiten eröffnet und erarbeitet werden.
Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht ein Vertrag, der das Ergebnis bindend festhält.