Der mittelständische Unternehmer, ganz gleich, ob Handwerker, Freiberufler, Inhaber eines Handwerks- oder Produktionsbetriebs oder Dienstleister, muss eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen beachten und berücksichtigen. Gerade mittelständischen Unternehmen, die nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, beraten wir regelmäßig in praktisch allen für ihre jeweiligen Unternehmen maßgeblichen Rechtsfragen. Die meisten unserer Mandanten haben einen oder zwei regelmäßige Ansprechpartner bei uns im Hause. Selbstverständlich leiten diese Ansprechpartner Anfragen, die Fachgebiete anderer Kollegen und Kolleginnen betreffen, unverzüglich an diese weiter und koordinieren die Bearbeitung. So können wir gegenüber dem Mandanten schnell und kompetent Problemstellungen aus den unterschiedlichsten Bereichen, die oft plötzlich und unvermittelt auftreten, lösen.
Da wir unsere Mandatsbeziehungen über Jahre pflegen, verfügen wir oft über sehr genaue Kenntnis des Unternehmens, der jeweiligen Branche und spezifischer Fragestellungen, die wir dann in unsere Bearbeitung im Interesse des Mandanten einsetzen können.
Der persönliche Kontakt ist für uns wichtig. Der positive Nebeneffekt ist auch der Beitrag zur Qualitätssicherung.