Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern und umfasst zahlreiche Rechtsgebiete. Wir beraten Sie zu Fragen des öffentlichen Baurechts, bei Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren, städtebaulichen Verträgen, Normenkontrollverfahren und im Erschließungsrecht sowie im Bereich des Nachbarschafts- und des Denkmalschutzrechts. Bei Immobiliengeschäften prüfen und bewerten wir die baurechtlichen Risiken.
Weitere Schwerpunkte unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit liegen im Gewerbe- und Imissionsschutzrecht, im Agrarrecht und im Umweltschutzrecht.
Bei öffentlich geförderten Projekten beraten wir bei der Umsetzung von Auflagen und Förderbedingungen und wehren Zuwendungsrückforderungen z. B. wegen Auflagen- oder Vergaberechtsverstößen ab.
Verwaltungsrechtliche Fragen lösen wir nicht nur im Verwaltungsgerichtsprozess, sondern versuchen schon im Vorfeld, eine interessengerechte Lösung für unsere Mandanten zu erwirken.