Fachgebiet Gewerblicher Rechtsschutz, IT- und Markenrecht
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Fachgebiet Gewerblicher Rechtsschutz, IT- und Markenrecht

tgh-Gewerblicher-Rechtsschutz-IT-und-Markenrecht

Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht sind die zentralen Rechtsgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes.

Marken sichern einen einzigartigen Auftritt Ihrer Waren- und Dienstleistungen. Sie helfen bei der Kontrolle der Warenströme und bilden erhebliche Unternehmenswerte. Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Marke und helfen Ihnen bei der Entwicklung einer langfristigen Markenstrategie (national und international). Wir übernehmen die Durchführung der Markenanmeldungsverfahren für deutsche, Unions- und internationale IR-Marken nach dem Madrider System.  Die erforderliche Korrespondenz wird von uns sowohl in deutscher, englischer als auch französischer Sprache geführt. Wichtig ist es bestehende Marken zu pflegen und durchzusetzen. Bei der Überwachung Ihrer Markenrechte zur Vermeidung unbemerkter Eintragungen identischer oder ähnlicher Drittrechte sind wir Ihnen mit Hilfe weltweit tätiger Datenbanken gerne behilflich. Im Rahmen aufgefundener Verletzungshandlungen setzen wir Ihre markenrechtlichen Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch.

Patente können helfen Produkte vor Nachahmungen zu schützen und Ihre Marktposition zu sichern. Umgekehrt stellt der vorhandene Bestand von Patenten ein erhebliches Risiko für Technologieunternehmen dar. Stets besteht die Gefahr, dass ein neues Produkt ein Patent eines Dritten verletzt. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Abwehr- und Schutzstrategien beim Vertrieb von Technologie- und Softwareprodukten. Gerne sind wir auch bei Recherchen behilflich, um die bestehende Schutzrechtslage zu evaluieren.

Das Urheberrecht ist die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage der Kreativwirtschaft. Hinzukommen geschützte Designs und Geschmacksmuster. Photographen, Produkt-, Möbel- und Textildesigner unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Rechte und der Gestaltung von Lizenzverträgen.

Die Richtlinie 2009/24/EG und die deutsche Umsetzung im Urheberrechtsgesetz sichern den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen. Wir gestalten für Ihr Unternehmen Vertriebsverträge für Software und formulieren Endnutzerlizenzbedingungen (EULA).

Bei dem Vertrieb von Waren- und Dienstleistungen über das Internet sind zahlreiche Gestaltungs- und Informationspflichten zu beachten. Wir erstellen für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlinehandel und begleiten den Aufbau von E-Commerce-Projekten. Im Rahmen einer Erstberatung  schauen wir uns Ihren Internetauftritt gerne an und machen auf notwendigen Anpassungsbedarf aufmerksam.

Ihre Ansprechpartner
team_gewrechtsschutz

Dr. Ulrich Hattstein
Rechtsanwalt

Barbara Potthoff
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz